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Fehdebrief
Eine Urkunde, worin die Fehde angekündigt wird. Solche Fehdebriefe waren meist ganz kurz. Eine Fehde musste drei Tage vor dem Beginn durch einen Absage- oder Fehdebrief rechtsmäßig angekündigt werden.
Damit die Fehde nicht zum Mord und damit straffähig wird, hatten die Betroffenen folgende Regeln zu beachten:
1. Die Fehde, egal ob unter Rittern oder zwischen Rittern und Schlaraffenreychen, musste durch einen förmlichen Fehdebrief angesagt werden.
2. Die Tötung Unschuldi-
ger war untersagt.
3. Das Niederbrennen von Häusern und das Ver-
wüsten von Land waren jedoch erlaubt.
4. Während der Fehde musste der Frieden in der Kirche, im Hause, beim Gang zur Kirche, bei der Rückkehr von der Kirche, beim Gang zum Gerichts-
termin und bei der Rück-
kehr vom Gerichtstermin beachtet werden.